Steuerliche Berücksichtigungen / Absetzbarkeit
Das Stiftungs-Steuerrecht ist in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet worden und enthält nun eine Reihe von großzügigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Mit den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen wird eine Stärkung dieses Sektors angestrebt.
Geld-Stiftungen und Spenden sind steuerlich begünstigt:
• bis zu 5 % Ihrer Einkünfte können Sie steuerlich geltend machen z.B. bei Zuwendungen für anerkannte gemeinnützige, mildtätige Zwecke.
• Weitere 5 % Ihrer Einkünfte können Sie absetzen, wenn die Zuwendungen für mildtätige oder besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke verwandt werden.
• Zusätzlich zu den vorgenannten Beträgen können bis zu 20.450 Euro für Zuwendungen an steuerbefreite Stiftungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke geltend gemacht werden.
• Zustiftungen in das Vermögen neuer Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen sogar bei der Gründung und innerhalb des ersten Jahres bis zu 307.000 Euro abgesetzt werden.
• Bei Testamenten und Vermächtnissen zugunsten der Bürgerstiftung entfallen Erbschafts- und Schenkungssteuer.